Psychotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Bitte bringen Sie ihre Krankenkassenkarte und vorliegende Befundberichte mit.

In Beratungsgesprächen im Rahmen der Sprechstunde und gegebenenfalls probatorischen Sitzungen werden  zunächst der psychotherapeutische Bedarf besprochen.
Danach wird ein Antrag an die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einer Psychotherapie gestellt. Zum Antrag wird ein kurzer Bericht Ihres Arztes benötigt. Eine Bewilligung der (gesetzlichen) Krankenkasse kann bis zu 80 Sitzungen gegeben werden. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten, kann aber auf 25 Minuten reduziert werden. Als Privatpatient sollten sich bei Ihrer Krankenkasse über die notwendige Beantragung für eine Psychotherapie informieren. Die Beteiligung der Kosten ist von Ihrem zugrundeliegenden Vertrag abhängig. Es besteht auch die Möglichkeit privat zu zahlen (d. h. ohne Antragstellung bei einem Kostenträger). Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologen/Ärzte (GOP/GOÄ).